Vermögensschaden
Die Vermögensverfügung muss zu einem Vermögensschaden führen. Ein solcher Schaden liegt dann nicht vor, wenn der Getäuschte aufgrund seiner Vermögensverfügung einen angemessenen Gegenwert erhält. Ein Vermögensschaden ist demnach normalerweise dann anzunehmen, wenn der Gegenwert wirtschaftlich nicht dem Vermögensverlust des Getäuschten entspricht.
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Mitwirkende
Ralph Zade
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