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Aussteuerung (Sozialversicherung)

Aussteuerung, Sozialversicherung:

Verlust beziehungsweise Verbrauch des sozialversicherungsrechtlichen Leistungsrechts durch Ausschöpfung des Anspruchszeitraumes. Von Aussteuerung wird gesprochen, wenn ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer nach Ablauf des Krankengeldzeitraumes (78 Wochen) keine Leistungen der Krankenkasse mehr bezieht. Steht er zu diesem Zeitpunkt noch dem Arbeitsmarkt für eine begrenzte Vermittlung zur Verfügung, kann er nach Ablauf des

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