Alfred Krupp und seine Arbeiter
Zur Erhaltung seiner hochqualifizierten Stammmitarbeiter und Sicherung seines Unternehmens führte Alfred Krupp als erster Arbeitgeber eine freiwillige Krankheits- und Sterbekasse ein, die ab 1853 für all seine Mitarbeiter verpflichtend war. Zudem ließ er in den folgenden Jahren u.a. ein eigenes Werksgelände mit Wohnungen, Straßen sowie Schulen errichten. Außerdem veröffentlichte der
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Anna-Maria Hähner
Quellenangabe