Widerstandsrecht

Das Widerstandsrecht steht für ein im Grundgesetz verankertes Abwehrrecht der Bürger gegenüber der der Staatsgewalt.

Seit 1968 gibt es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland den Artikel 20 Absatz 4, der das Recht der Deutschen zum Widerstand gegen den Staat und die Staatsgewalt regelt. Dabei spielten die Erfahrungen aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur eine wichtige Rolle. Die Diskussionen, in welchen Fällen und mit welchen Mitteln

Widerstand im »Dritten Reich«

Widerstandsrecht in der Bundesrepublik Deutschland

Geschichte des Rechts auf Widerstand

Literatur

Quellenangabe

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