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Gewaltmonopol

Als Gewaltmonopol bezeichnet man den Grundsatz, nach dem nur der Staat und seine Organe auf legitime Weise körperliche Gewalt ausüben und androhen dürfen.

Das Gewaltmonopol bezieht sich einerseits darauf, dass es in einem Staat keine bewaffneten Streitkräfte geben darf, die keine staatlichen sind. Zum anderen betrifft es auch die generelle Unzulässigkeit der Gewaltanwendung durch Personen, die nicht im Rahmen der Ausübung der Staatsgewalt handeln. Das bedeutet insbesondere, dass ausschließlich der Staat die Strafgewalt
Sinn des Gewaltmonopols
Historische Entwicklung des Gewaltmonopols
Erste Entwicklungen in Richtung eines Gewaltmonopols
Entwicklung des Begriffs »Souveränität«
Ablösung der Souveränität vom König
Entwicklung des Begriffs »Gewaltmonopol« im 20. Jahrhundert
Das Gewaltmonopol im deutschen Recht
Das Gewaltmonopol in anderen Staaten

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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