Gewaltmonopol

Als Gewaltmonopol bezeichnet man den Grundsatz, nach dem nur der Staat und seine Organe auf legitime Weise körperliche Gewalt ausüben und androhen dürfen.

Das Gewaltmonopol bezieht sich einerseits darauf, dass es in einem Staat keine bewaffneten Streitkräfte geben darf, die keine staatlichen sind. Zum anderen betrifft es auch die generelle Unzulässigkeit der Gewaltanwendung durch Personen, die nicht im Rahmen der Ausübung der Staatsgewalt handeln. Das bedeutet insbesondere, dass ausschließlich der Staat die Strafgewalt

Sinn des Gewaltmonopols

Historische Entwicklung des Gewaltmonopols

Erste Entwicklungen in Richtung eines Gewaltmonopols

Entwicklung des Begriffs »Souveränität«

Ablösung der Souveränität vom König

Entwicklung des Begriffs »Gewaltmonopol« im 20. Jahrhundert

Das Gewaltmonopol im deutschen Recht

Das Gewaltmonopol in anderen Staaten

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.