Völkermord im bundesdeutschen Recht
In der Bundesrepublik Deutschland wurde im Sinn der Konvention durch Gesetz vom 9. 8. 1954, der § 220a in das Strafgesetzbuch (StGB) eingefügt, der Völkermord mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohte.
Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe
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