Vorgesetzter (Beamtenrecht)
Vorgesetzter, Beamtenrecht:
Beamter, der einem anderen Beamten für seine dienstliche Tätigkeit Anordnungen erteilen kann. Der Dienstvorgesetzte ist ein Beamter, der für Entscheidungen über persönliche Angelegenheiten (z. B. Urlaub) ihm nachgeordneter Beamter zuständig ist. Der Disziplinarvorgesetzte ist ein Beamter, der über die Disziplinargewalt über ihm nachgeordnete Beamte verfügt. Häufig sind Dienstvorgesetzte
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