Vorgesetzter (Bundeswehr)
Vorgesetzter, Bundeswehr:
in der Bundeswehr nach § 1 Absatz 5 Soldatengesetz Person, die befugt ist, einem Soldaten Befehle zu erteilen. Die Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (VorgV) vom 4. 6. 1956 in der Fassung vom 7. 10. 1981 unterscheidet folgende Vorgesetztenverhältnisse: 1) Zu den Vorgesetzten aufgrund der Dienststellung mit
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