Dienstvorgesetzter
Dienstvorgesetzter, der für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihm nachgeordneten Beamten Zuständige (z. B. Anordnung von Nebentätigkeiten, Verhängung von Disziplinarmaßnahmen). Wer Dienstvorgesetzter ist, bestimmt sich nach dem Aufbau der öffentlichen Verwaltung und wird nach Landesrecht durch Gesetz oder Rechtsverordnung geregelt. Unmittelbarer Dienstvorgesetzter ist in der Regel der
Informationen zum Artikel
Quellenangabe