Ausübung der Volkssouveränität
Die Volkssouveränität kann unmittelbar oder »repräsentativ« ausgeübt werden. In der Bundesrepublik Deutschland wird sie repräsentativ (aus dem Französischen représentatif) ausgeübt. Das bedeutet, dass die Wahlberechtigten durch Wahlen Personen wählen, die für sie Macht ausüben. Die Wählerinnen und Wähler werden durch diese Personen vertreten.
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Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe