Volkssouveränität
Volkssouveränität bezeichnet einen demokratischen Grundsatz. Sie bedeutet, dass das »Volk«, genauer die Wählerinnen und Wähler, die Macht über die Verfassung und die gesetzgebende Gewalt innehaben. Das Volk ist der »Souverän«.
Macht ist immer an das Wahl- und Abstimmungsverfahren des Volkes gebunden. Das Wort stammt aus dem Französischen und bedeutet »Herrscher« oder auch »höchster, völliger, unübertroffen«.
Bedeutung
Die Idee der Volkssouveränität
Das Prinzip der Volkssouveränität
Ausübung der Volkssouveränität
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe