Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschriften, verwaltungsinterne abstrakt-generelle Anordnungen des Vorgesetzten oder der höheren Behörde an die nachgeordneten Bediensteten und Behörden, die nur innerhalb der Verwaltung rechtliche Bindung entfalten. Sie bedürfen keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigung, sondern sind Folge der Verwaltungsaufgabe und des hierarchischen Aufbaus der Verwaltung. Die im Unterschied zur individuellen Weisung abstrakt-generellen Verwaltungsvorschriften

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