Fachaufsicht

Fachaufsicht, die von der zuständigen Behörde gegenüber anderen Behörden ausgeübte Rechts- und Zweckmäßigkeitskontrolle, verbunden mit der Befugnis, Weisungen zu erteilen. Fachaufsicht steht im Gegensatz zur Rechtsaufsicht; sie ist besonders im Kommunalrecht von herausragender Bedeutung. Dort erstreckt sie sich aber nur auf die Auftragsangelegenheiten, nicht auf die Selbstverwaltungsangelegenheiten oder die

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