Versicherungsaufsicht

Versicherungs|aufsicht, staatliche Überwachung der Individualversicherung, die in Deutschland durch das Versicherungsaufsichtsgesetz vom 12. 5. 1901 (gültig in der Fassung vom 17. 12. 1992 mit Änderungen) eingeführt worden ist. Die staatliche Versicherungsaufsicht verfolgt das Ziel, die Belange der Versicherten zu wahren und die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen.

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