Kreditwesengesetz
Kreditwesengesetz, Kurzbezeichnung für das Gesetz über das Kreditwesen in der Fassung vom 9. 9. 1998 (mit Änderungen), welches die Struktur der Kreditinstitute und die Bankenaufsicht regelt. Der Hauptzweck ist die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Geld- und Kreditwesens sowie der Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten durch Vorschriften über
Informationen zum Artikel
Quellenangabe