Freihafen

Freihafen, See- oder Flusshafengebiet, das zwar zum Zollgebiet der EG gehört, in dem aber für Einfuhrabgaben besondere Regeln gelten. Freihäfen dienen dem Umschlag und der Lagerung von Waren für Außenhandelszwecke sowie dem Schiffbau. Drittlandwaren in einem Freihafen gelten als nicht im Zollgebiet der EG befindlich (Freizone); Zollpflicht entsteht

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