Versetzung (Arbeitsrecht)
Versetzung, Arbeitsrecht:
Es ist zu unterscheiden zwischen individualvertraglichem und betriebsverfassungsrechtlichem Versetzungsbegriff. Arbeitsvertragsrechtlich ist die Versetzung die Änderung des Aufgabenbereichs des Arbeitnehmers nach Art, Ort und Zeit der Tätigkeit. Sie kann aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers, eines Änderungsvertrags oder einer Änderungskündigung erfolgen. Ob die Versetzung durch Ausübung des Direktionsrechts vorgenommen werden kann, hängt
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