Sozialplan

Sozialplan, Vereinbarung zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat über Ausgleich oder Milderung wirtschaftlicher Nachteile, die Arbeitnehmern durch Betriebsänderungen (Stilllegung, Verlegung) entstehen. Der Sozialplan kann einmalige oder dauernde finanzielle wie auch nicht finanzielle Leistungen beinhalten.

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