Novelle (Recht)

Novelle [lateinisch novella (lex) »neues (Gesetz)«], Recht:

staatsrechtlich die Änderung eines bestehenden Gesetzes in einzelnen Teilen (Gesetzesnovelle). Die Gesetzesänderung bedarf wegen des Vorranges des Gesetzes derselben Form wie das zu ändernde Gesetz. Der größte Teil der gesetzgebenden Tätigkeit der Parlamente besteht in der Novellierung bestehender Gesetze. Eine besonders umfangreiche Novellierung stellen Reformvorhaben dar, die zur vollständigen Neufassung

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