Veräußerungsverbot
Ver|äußerungsverbot, die gesetzliche, gerichtliche oder behördliche Versagung einer an sich zulässigen Verfügung (Verfügungsbeschränkung). Zu unterscheiden sind absolute und relative Veräußerungsverbote. Eine Verfügung, die gegen ein absolutes, d. h. gegenüber jedermann wirkendes Veräußerungsverbot verstößt, ist nichtig. Absolute Veräußerungsverbote bestehen im Interesse der Allgemeinheit z. B. hinsichtlich gefährlicher Arzneimittel. Relative
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