Betriebsrat

Betriebsrat, gewähltes Organ und Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebes der privaten Wirtschaft (in öffentlich-rechtlichen Betrieben gilt das Recht der Personalvertretung). Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung vom 25. 9. 2001, Abkürzung BetrVG. In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind,

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