Vermögensstrafe
Vermögens|strafe, neben der Freiheits- und der Geldstrafe eine Kriminalstrafe, durch die Gewinne aus kriminellen Handlungen abgeschöpft werden sollten. Die Vermögensstrafe wurde durch das »Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungen der Organisierten Kriminalität« vom 15. 7. 1992 geschaffen und in § 43 a StGB verankert. Danach konnte
Informationen zum Artikel
Quellenangabe