Subventionsbetrug
Subventionsbetrug, verselbstständigter Sondertatbestand des Betruges, der als § 264 StGB durch das 2. Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 14. 4. 1986 eingeführt wurde und unrichtige Angaben gegenüber Behörden oder sonstigen in ein Subventionsverfahren eingeschalteten Stellen über subventionserhebliche Tatsachen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht,
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