Verfassungswidrigkeit

Verfassungswidrigkeit, 1) bei Akten der öffentlichen Gewalt, besonders bei Gesetzen, die mangelnde Übereinstimmung mit der Verfassung. Ein Gesetz ist verfassungswidrig, wenn es formell (seinem Zustandekommen nach; Gesetzgebungsverfahren, Form, Kompetenzvorschriften) oder materiell (seinem Inhalt nach; z. B. in Bezug auf Grundrechte, Staatszielbestimmungen) mit der Verfassung (bei Ländergesetzen auch Landes-Verfassung) nicht

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