Normenkontrolle

Normenkontrolle, die gerichtliche Prüfung der Vereinbarkeit einer Rechtsnorm mit einer Rechtsnorm höheren Ranges, besonders eines Gesetzes mit der Verfassung. Man unterscheidet zwischen abstrakter (außerhalb eines anhängigen Rechtsstreits) und konkreter (im Rahmen eines anhängigen Prozesses erfolgender) Normenkontrolle. Für abstrakte Normenkontrolle auf Bundesebene ist in erster Linie das Bundesverfassungsgericht zuständig

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