Menschenwürde
Menschenwürde, der unverlierbare, geistig-sittliche Wert eines jeden Menschen um seiner selbst willen.
Mit ihr ist (nach einer Formulierung des Bundesverfassungsgerichts) der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell infrage stellt. Nach Artikel 1 Absatz 1 GG ist die Menschenwürde unantastbar; sie
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