Treu und Glauben

Treu und Glauben, lateinisch bona fide,

Rechtsgrundsatz, wonach von jedem ein Verhalten gefordert wird, das von redlich und anständig denkenden Menschen unter den gegebenen Umständen an den Tag gelegt würde. Nach § 242 BGB ist bei Schuldverhältnissen der Schuldner verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie es Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern.

Quellenangabe

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