Ausgleichsanspruch (Recht)
Ausgleichsanspruch, Recht:
1) im bürgerlichen Recht der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) abgeleitete Anspruch auf Ausgleich grob unbilliger Härten, z. B. in den Fällen der Äquivalenzstörung, wenn bei gegenseitigen Verträgen durch unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Inflation) Leistung und Gegenleistung in ein deutliches Missverhältnis geraten sind; 2) im
Informationen zum Artikel
Quellenangabe