Aufklärungspflicht (bürgerliches Recht)
Aufklärungspflicht, bürgerliches Recht:
aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hergeleitete Nebenpflicht bei Schuldverhältnissen (Verträgen). Sie besteht dann, wenn der andere Teil nach den im Verkehr herrschenden Anschauungen redlicherweise Aufklärung erwarten darf, und zwar sowohl bei Anbahnung eines Vertragsverhältnisses als auch nach Vertragsschluss. Eine Verletzung der Aufklärungspflicht führt zur Schadenersatzpflicht.
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