Tatbestand (Strafrecht)
Tatbestand, Strafrecht: als Straftatbestand die Gesamtheit der Merkmale einer gesetzlichen Deliktsbeschreibung in einer Norm, für die eine möglichst genaue Bestimmtheit erforderlich ist.
Der äußere Tatbestand (objektive Tatbestand) umfasst alle äußerlich wahrnehmbaren Merkmale der Tat (z. B. beim Mord den Tod eines Menschen durch die Einwirkung eines anderen), der innere Tatbestand (subjektive Tatbestand) die dem äußeren Geschehen zugrunde liegenden seelischen Vorgänge im Täter (z. B. den Tötungsvorsatz und die gesetzlich vorausgesetzten
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