Analogie (Recht)

Analogie die, -/...ˈgi|en,  Recht:

sinngemäße Anwendung eines Rechtssatzes auf einen vom Gesetz nicht geregelten Tatbestand. Analogie ist also nicht Gesetzesauslegung, sondern Ausfüllung einer Lücke des Gesetzes. – Im Strafrecht ist die Analogie aufgrund des in der Aufklärungszeit entwickelten Satzes »nullum crimen, nulla poena sine lege« zum Nachteil des Täters nicht zulässig, soweit sie zu

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