Richterrecht

Richter|recht, die Gesamtheit der Rechtsnormen, die nicht durch den staatlichen Gesetzgeber, sondern durch Gerichtsurteil geschaffen werden. Während im angloamerikanischen Rechtskreis das Richterrecht eine anerkannte Rechtsquelle von großer Bedeutung darstellt (Case-Law, Fallrecht), besitzen in Deutschland nur bestimmte Urteile der Verfassungsgerichte unmittelbare Gesetzeskraft. Ein echtes Richterrecht im Sinne einer normativen Präjudizienverbindlichkeit,

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.