Divergenz gerichtlicher Entscheidungen

Divergenz gerichtlicher Entscheidungen, abweichende Beurteilung derselben, entscheidungserheblichen Rechtsfrage durch verschiedene Gerichte oder verschiedene Spruchkörper (Kammern, Senate) desselben Gerichts. Sie ist zur Wahrung der Einheit der Rechtsprechung nach Maßgabe der Verfahrensgesetze oft Anlass zu einer klärenden Entscheidung in höherer Instanz. Zur Vermeidung einer Divergenz gerichtlicher Entscheidungen der Senate des Bundesgerichtshofs

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