Landgericht
Landgericht, Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das in Zivil- und Strafsachen als 2. Instanz über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse des Amtsgerichts entscheidet, in bestimmten Sachen von größerer Bedeutung als 1. Instanz tätig wird (z. B. in vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von mehr als 5 000 €;
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