Schöffengericht
Schöffengericht, ein mit dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetztes Gericht mit begrenzter Strafgewalt zur Aburteilung der mittleren Kriminalität (bis vier Jahre Freiheitsstrafe). Bei umfangreichen Sachen kann ein zweiter Berufsrichter hinzugezogen werden (erweitertes Schöffengericht), §§ 28–30 Gerichtsverfassungsgesetz – In Österreich gelten ähnliche Regeln; doch
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