Sparerfreibetrag

Sparerfreibetrag, im Einkommensteuerrecht bis 2008 ein Freibetrag bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Absatz 4 EStG). Der Sparerfreibetrag betrug ab 1. 1. 2004 1 370 € (2 740 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare); dazu konnte ohne Nachweis ein pauschaler Werbungskostenabzug von 51 € (102 €) geltend gemacht

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.