Kinderfreibetrag
Kinderfreibetrag, reduziert das zu versteuernde Einkommen.
Ein Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuer (§ 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz [EStG]): jährlich 3414 € (seit 1.1.2026) beziehungsweise (bei Verheirateten) 6828 € für jedes zu berücksichtigende Kind. Seit 1996 kann der Kinderfreibetrag nur anstelle des Kindergeldes in Anspruch genommen werden (§ 31 EStG).
Quellenangabe