Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, zusätzliche Steuervergünstigung.
Steuerrechtlicher Freibetrag für alleinstehende Steuerpflichtige (§ 24 b EStG), die mit mindestens einem Kind eine Haushaltsgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung bilden und in der gemeinsamen Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Für das Kind muss dem Steuerpflichtigen Kindergeld oder ein Freibetrag gemäß § 32 Absatz 6 EStG zustehen. Der Alleinerziehende darf nicht die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung
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