Entfernungspauschale
Entfernungspauschale, Pendlerpauschale, Werbungskostenabzug für Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
Zum 1.1.2001 eingeführter pauschaler einkommensteuerlicher Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (§ 9 Absatz 1 Nummer 4 Einkommensteuergesetz [EStG]). Die Entfernungspauschale trat an die Stelle der vorher für die Benutzung von Kraftfahrzeugen und Motorrädern gewährten Kilometerpauschale: Unabhängig von der Art des benutzten Verkehrsmittels (also auch bei Fußweg) kann ein Arbeitnehmer für jeden
Entwicklung seit 2003
Quellenangabe