Verlustabzug

Verlust|abzug, im Steuerrecht (§ 10 d EStG und § 8 Absatz 4 Körperschaftsteuergesetz) bestehende Möglichkeit, einen Jahresverlust von den positiven Einkünften vorangegangener und gegebenenfalls künftiger Jahre abzuziehen (interperiodischer Verlustausgleich). Ist in einem Veranlagungszeitraum nach innerperiodischem Verlustausgleich die Summe der Einkünfte noch negativ, kann dieser Verlust zunächst bis zur

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