Spaltung (Recht)
Spaltung, Recht:
Form der Umwandlung eines Rechtsträgers nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) vom 28. 10. 1994 (§§ 123 ff.). Das Gesetz unterscheidet drei Formen der Spaltung: die Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung.
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