Verschmelzung (Recht)
Verschmelzung, Recht:
der Vorgang, durch den zwei (oder mehrere) Rechtsträger so zusammengeschlossen werden, dass sie in Zukunft eine rechtliche Einheit bilden. Die Verschmelzung (vielfach auch als Fusion bezeichnet) ist eine Form der Umwandlung. Rechtliche Grundlage ist das Umwandlungsgesetz (UmwG) vom 28. 10. 1994 (§§ 2 ff.). Soweit es um die Verschmelzung von
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