Umwandlung (Gesellschaftsrecht)

Umwandlung, Gesellschaftsrecht:

die Änderung der rechtlichen Organisationsform eines Unternehmens ohne dessen Liquidation. Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind im Umwandlungsgesetz (UmwG) vom 28. 10. 1994 geregelt. Das Gesetz kennt vier Formen der Umwandlung: Verschmelzung (Fusion), Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel.

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