eigene Anteile
eigene Anteile, Anteile an einer Kapitalgesellschaft (z. B. Aktien), die nicht gegen Kapitaleinlage ausgegeben, sondern im Besitz dieser Gesellschaft sind. Eigene Anteile müssen in der Bilanz gesondert ausgewiesen werden: auf der Aktivseite beim Umlaufvermögen, auf der Passivseite beim Eigenkapital (§ 266 HGB); sie sind nach dem strengen Niederstwertprinzip zu bewerten.
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