Sitz (Gesellschaftsrecht)
Sitz, Gesellschaftsrecht:
Ort, an dem die Gesellschaft ihren Betrieb hat oder an dem sich die Geschäftsleitung bzw. die Verwaltung befindet. Maßgeblich für die Bestimmung des Sitzes ist die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag (Satzungssitz), jedoch muss die Bestimmung den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen; zudem muss der Sitz im Inland liegen. Der Sitz wird bei
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