fehlerhafte Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)
fehlerhafte Gesellschaft, Gesellschaftsrecht:
Bezeichnung, die sich gegenüber dem früher gebräuchlichen Begriff der faktischen Gesellschaft durchgesetzt hat und auf gesellschaftsrechtliche Vereinigungen angewandt wird, die durch einen tatsächlich vorhandenen Vertrag ins Leben gerufen (also in Vollzug gesetzt) wurden, der jedoch an Mängeln leidet, die nach allgemeinen Vorschriften zu seiner Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit führen. Während
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