Nichtigkeitsklage (Gesellschaftsrecht)
Nichtigkeitsklage, Gesellschaftsrecht:
Geltendmachen bestimmter schwerer Mängel durch Nichtigkeitsklage gegen die Gesellschaft, v. a. die Nichtigkeit der Gründung einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft wegen eines wesentlichen Mangels der Satzung (§ 275 Aktiengesetz, § 75 GmbH-Gesetz, § 94 Genossenschaftsgesetz). Auch ein Hauptversammlungsbeschluss einschließlich des festgestellten Jahresabschlusses kann so für nichtig erklärt werden (§§ 243, 256
Informationen zum Artikel
Quellenangabe