Rechtsform (Gesellschaftsrecht)
Rechtsform, Unternehmensform, Gesellschaftsrecht:
rechtliches Kleid, unter dem ein Unternehmen nach außen in Erscheinung tritt. Zu unterscheiden sind insbesondere Einzelunternehmen, Personengesellschaft (z. B. offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft), Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft, Europäische Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft auf Aktien) und Genossenschaft. Beeinflusst wird die Wahl der Rechtsform u. a. durch den Kapital- und Finanzierungsbedarf, steuerrechtliche Gründe
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