Sicherstellungsgesetze
Sicherstellungsgesetze, die einfachen Notstandsgesetze (Notstandsverfassung), die die Sicherstellung der für Zwecke der Verteidigung erforderlichen lebenswichtigen Leistungen bezwecken, besonders zur Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte, nämlich das Wirtschaftssicherstellungsgesetz in der Fassung vom 3. 10. 1968, das Ernährungssicherstellungsgesetz in der Fassung vom 27. 8. 1990, das Verkehrssicherstellungsgesetz in der
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