Disziplinarrecht
Disziplinarrecht, in Deutschland die Gesamtheit der Bestimmungen über Inhalt und Behandlung von Dienstvergehen der Beamten, Soldaten und Richter. Anders als das Strafrecht bezweckt es nicht Sühne für begangenes Unrecht, sondern die Wahrung der Reinheit des Amtes im Sinne eines durch Leistung, Loyalität und Integrität bestimmten Dienstverhältnisses im Interesse von
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